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   AG Essen, 02.03.1999 - 101 F 346/98   

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AG Essen, 02.03.1999 - 101 F 346/98 (https://dejure.org/1999,14961)
AG Essen, Entscheidung vom 02.03.1999 - 101 F 346/98 (https://dejure.org/1999,14961)
AG Essen, Entscheidung vom 02. März 1999 - 101 F 346/98 (https://dejure.org/1999,14961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 23
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.02.2020 - XII ZB 358/19

    Voraussetzungen für Trennungsunterhalt

    cc) Diese Rechtsprechung ist in der Literatur (MünchKommBGB/Weber-Monecke 8. Aufl. § 1361 Rn. 5; Staudinger/Voppel BGB [2018] § 1361 Rn. 11 ff.; Palandt/Brudermüller BGB 79. Aufl. § 1361 Rn. 10; Soergel/Leiß BGB 13. Aufl. § 1361 Rn. 16; Henrich FamRZ 1989, 839) und vereinzelt in der Rechtsprechung (OLG Celle FamRZ 1990, 519; AG Essen FamRZ 2000, 23; wohl auch OLG Hamburg FamRZ 2002, 753) auf Kritik gestoßen, soweit die Ehegatten niemals oder nur sehr kurz zusammengelebt haben.
  • OLG Frankfurt, 12.07.2019 - 4 UF 123/19

    Trennungsunterhalt auch ohne früheres Zusammenleben

    Dem wurde in der Literatur (vgl. Staudinger/Voppel ( 2018) BGB § 1361, Rdnr. 13; MüKoBGB /Weber-Monecke, § 1361, Rdnr. 5; Soergel/Leiß BGB § 1361, Rdnr. 16) und vereinzelt in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 2002, 753; Amtsgericht Essen, FamRZ 2000, 23) unter Hinweis darauf widersprochen, dass eheliche Lebensverhältnisse im Sinne des § 1361 Abs. 1 BGB in diesem Fall nicht entstanden seien.

    Soweit vereinzelt von einer Verwirkung wegen des kurzen Zusammenlebens in der Rechtsprechung ausgegangen wurde, ist dem nicht zu folgen (vgl. Amtsgericht Essen, FamRZ 2000, 23, 24, Dauer des Zusammenlebens 14 Tage); OLG Hamburg, FamRZ 2002, 753 (Zusammenleben 1, 5 Monate)).

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